Ab 15.02.2016 Pflicht: Die Verlinkung zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union
Da sich unter meinen followern auch viele Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem Gesundheitsbereich befinden, heute wieder ein rechtlicher Tipp.
Zum 15.02.2016 gibt es eine neue Informationspflicht, die als Link dem Impressum der website oder auch dem Shop auf Amazon oder ebay hinzuzufügen ist. Bei einem Verstoß gegen die nun geltende Rechtslage drohen kostspielige Abmahnungen.
Die Umsetzung ist recht einfach. Wie das geht, wer betroffen ist und wer nicht, lässt sich hier herausfinden. Wer darüber hinaus Hilfe benötigt, dem kann ich meine Bekannte Julia Ruch von der aktivKanzlei empfehlen.