AGBs

AGB REISEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen

1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (nachfolgend Holistika genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Holistika zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Holistika dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Holistika vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber Holistika erklärt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 7 b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Davon abweichend kann der volle Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt. Zahlungen können per Überweisung, paypal Bezahlung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kosten des Reiseveranstalters Holistika erfolgen. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist Holistika nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen.

3. Leistungen und Prospektangaben

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, sonstigen print und online Werbemitteln bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder sonstigen print und online Werbemitteln enthaltenen Angaben sind für Holistika bindend. Holistika behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden: 1a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von Holistika ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von Holistika.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Holistika nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Als nicht erheblich gilt die Änderung von Hotels vergleichbarer Kategorie auf Rundreisen aus organisatorischen Gründen Holistikas. Die namentliche Benennung von Hotels erfolgt stets unter Vorbehalt, ist vornehmlich der Notwendigkeit der Mitteilung durch den Kunden bei der Beantragung seines Visas geschuldet und ist keine zugesicherte Eigenschaft. Eine Änderung stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zum Rücktritt durch den Reiseteilnehmer. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Holistika verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Holistika eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.2 Holistika bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für Holistika vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Holistika a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Holistika erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Holistika den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Holistika eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch Holistika bei diesem geltend zu machen. Dies bedarf der Schriftform.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Holistika. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen wird die schriftliche Form dringend empfohlen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Holistika Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Holistika kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Holistika im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Bei Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften werden bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100,- EUR; vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises; vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises; vom 6 bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises; am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.

Bei Bus- und Bahnreisen / Eigenanreise werden bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100,- EUR; vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises; vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises; vom 6 bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises; am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.

Bei Kreuzfahrten und Schiffspassagen werden bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 300,- EUR pro Person; ab dem 59. bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises; ab dem 39. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises; ab dem 29. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises; ab dem 19. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises als Ersatzanspruch gefordert.

Andere Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen wie folgt behandelt:

Bei Flugpauschalreisen, Tranfers, Bus- und Bahnfahrten, Mietwagen, Reisebausteine und Exkursionen werden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 75,- EUR pro Person; vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises; ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises als Ersatzanspruch gefordert.

Bei Hotels als besondere Stornobedingungen werden ab dem 60. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50,- EUR pro Person; ab dem 29. bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises; ab dem 9. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises als Ersatzanspruch gefordert.

Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt.

5.2 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse besteht nicht. Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen vorgenommen (Umbuchung), ist Holistika berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:

a) bei Flügen bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR

b) bei Hotels bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 100,- EUR

c) Bei Reisebausteinen, Inlandsflügen, Hotelbuchungen, Transfers, Exkursionen, Bus- und Bahnfahrten, Mietwagen und Flugpauschalreisen: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 200,- EUR

d) bei Kreuzfahrten und Schiffspassagen: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 300,- EUR

Spätere Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Holistika kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber Holistika als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Holistika bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

7. Rücktritt und Kündigung durch Holistika

Holistika kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Holistika deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Holistika verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück. c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Holistika deshalb nicht zumutbar ist, weil das zu geringe Buchungsaufkommen die Holistika entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht deckt und eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, darstellen würde. Ein Rücktrittsrecht für Holistika besteht jedoch nur, wenn Holistika die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, diese nachweisen kann und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Sofern der Kunde vom Ersatzangebot keinen Gebrauch gemacht hat, wird der bereits bezahlte Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Holistika als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Holistika für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Holistika verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.

9. Haftung durch Holistika

9.1 Holistika haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: (1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern Holistika nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat (4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 9.2 Holistika haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Holistika kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Holistika kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Holistika innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Holistika erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Holistika verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Holistika den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren. d) Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Holistika nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung Holistikas für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Holistika für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Holistika aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung Holistikas bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinaus geht.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen Holistika ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt Holistika die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Holistika in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt Holistika bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet Holistika nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

1. Reiseunterlagen Der Kunde hat Holistika zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine, Kontaktdaten der örtlichen Vertretung) nicht innerhalb der von Holistika mitgeteilten Fristen enthält.

2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Vertretung Holistikas vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Vertreter Holistikas ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters Holistikas vor Ort wird in der Reisebeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Fehlt eine örtliche Vertretung Holistikas, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an Holistika an dessen Sitz zu richten. Versäumt der Reisende schuldhaft Holistika einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Holistika erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Holistika zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Holistika verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, Holistika erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertig ist.

4. Gepäckschäden und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Holistika unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Ürigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter Holistikas bzw. Holistika anzuzeigen.

13. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen

a) Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB hat der Kunde hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Holistika schriftlich unter der nachstehend angegebenen Adresse geltend zu machen.

b) Die Frist beginnt mit dem ersten Werktag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

c) Die Frist aus 13 a) gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck in Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12.3, wenn Gewährleistungsansprüche aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden.

14. Verjährung

a) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-f BGB auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Holistkas oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Holistikas beruhen, verjähren in 24 Monaten. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Holistikas oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Holistikas beruhen.

b) Andere Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-f BGB verjähren in 12 Monaten.

c) Alle übrigen Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

d) Die Verjährung nach a) bis c) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Holistika oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Holistika steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Holistika haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Holistika beauftragt hat, es sei denn, dass Holistika die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation Holistikas bedingt sind.

16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist Holistika als Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Holistika den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt Holistika ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite von Holistika oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen Holistika und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen Holistika ist der Sitz von Holistika. Für Klagen von Holistika gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Holistika maßgebend.

Reiseveranstalter: Holistika Oliver Drewes, Geschäftsführer Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, Telefon +49(0)2225-9005060, web www.holistika.de, e-mail info@holistika.de

AGB SEMINAR-REISEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminar-Reisen

1. Abschluss eines Seminar-Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Seminar-Reiseveranstalter (nachfolgend Holistika genannt) den Abschluss eines Seminar-Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Holistika zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Holistika dem Kunden die Seminar-Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Holistika vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Seminar-Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber Holistika erklärt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Seminar-Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Seminar-Reiseunterlagen 4 Wochen vor Seminar-Reisebeginn fällig, sofern die Seminar-Reise nicht mehr aus den in Nummer 7 b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Davon abweichend kann der volle Seminar-Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Seminar-Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Seminar-Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt. Zahlungen können per Überweisung, paypal Bezahlung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kosten des Reiseveranstalters Holistika erfolgen. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Seminar-Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist Holistika nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen.

3. Leistungen und Prospektangaben

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, sonstigen print und online Werbemitteln bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder sonstigen print und online Werbemitteln enthaltenen Angaben sind für Holistika bindend. Holistika behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Seminar-Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden: 1a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von Holistika ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von Holistika.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Seminar-Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Holistika nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Als nicht erheblich gilt die Änderung von Hotels vergleichbarer Kategorie auf Rundreisen aus organisatorischen Gründen Holistikas. Die namentliche Benennung von Hotels erfolgt stets unter Vorbehalt, ist vornehmlich der Notwendigkeit der Mitteilung durch den Kunden bei der Beantragung seines Visas geschuldet und ist keine zugesicherte Eigenschaft. Eine Änderung stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zum Rücktritt durch den Reiseteilnehmer. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Holistika verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Seminar-Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Seminar-Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Seminar-Reise zu verlangen, wenn Holistika eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.2 Holistika bleibt vorbehalten, den im Seminar-Reisevertrag vereinbarten Seminar-Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für Holistika vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Holistika a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Seminar-Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Holistika erhöht, kann der Seminar-Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Seminar-Reisepreises hat Holistika den Seminar-Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Seminar-Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Seminar-Reise zu verlangen, wenn Holistika eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.3 Der Seminar-Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Seminar-Reiseleistung oder des Seminar-Reisepreises durch Holistika bei diesem geltend zu machen. Dies bedarf der Schriftform.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Seminar-Reisebeginn von der Seminar-Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Holistika. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen wird die schriftliche Form dringend empfohlen. Tritt der Kunde vom Seminar-Reisevertrag zurück oder tritt er die Seminar-Reise nicht an, so kann Holistika Ersatz für die getroffenen Seminar-Reisevorkehrungen und Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Seminar-Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Seminar-Reiseleistungen. Holistika kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Seminar-Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Seminar-Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Seminar-Reisepreis pauschalieren. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Holistika im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Bei Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften werden bis zum 45. Tag vor Seminar-Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100,- EUR; vom 44. bis 22. Tag vor Seminar-Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises; vom 21. bis 15. Tag vor Seminar-Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises; vom 14. bis 7. Tag vor Seminar-Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises; vom 6 bis 1. Tag vor Seminar-Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises; am Reisetag oder bei Nichtantritt der Seminar-Reise 100 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.

Bei Bus- und Bahnreisen / Eigenanreise werden bis zum 45. Tag vor Seminar-Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100,- EUR; vom 44. bis 22. Tag vor Seminar-Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises; vom 21. bis 15. Tag vor Seminar-Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises; vom 14. bis 7. Tag vor Seminar-Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises; vom 6 bis 1. Tag vor Seminar-Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises; am Reisetag oder bei Nichtantritt der Seminar-Reise 100 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.

Bei Kreuzfahrten und Schiffspassagen werden bis zum 60. Tag vor Seminar-Reisebeginn 300,- EUR pro Person; ab dem 59. bis zum 40. Tag vor Seminar-Reisebeginn 40 % des Seminar-Reisepreises; ab dem 39. bis zum 30. Tag vor Seminar-Reisebeginn 60 % des Seminar-Reisepreises; ab dem 29. bis zum 20. Tag vor Seminar-Reiseantritt 80 % des Seminar-Reisepreises; ab dem 19. Tag vor Seminar-Reiseantritt 100 % des Reisepreises als Ersatzanspruch gefordert.

Andere Seminar-Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen wie folgt behandelt:

Bei Flugpauschalreisen, Tranfers, Bus- und Bahnfahrten, Mietwagen, Reisebausteine und Exkursionen werden bis zum 30. Tag vor Seminar-Reisebeginn 15 % des Seminar-Reisepreises, mindestens jedoch 75,- EUR pro Person; vom 29. bis zum 15. Tag vor Seminar-Reisebeginn 25 % des Seminar-Reisepreises; ab dem 14. Tag vor Seminar-Reisebeginn 55 % des Seminar-Reisepreises als Ersatzanspruch gefordert.

Bei Hotels als besondere Stornobedingungen werden ab dem 60. bis zum 30. Tag vor Seminar-Reisebeginn 50,- EUR pro Person; ab dem 29. bis zum 10. Tag vor Seminar-Reisebeginn 30 % des Seminar-Reisepreises; ab dem 9. Tag vor Seminar-Reisebeginn 100 % des Seminar-Reisepreises als Ersatzanspruch gefordert.

Nicht genannte Seminar-Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt.

5.2 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Seminar-Reisetermins, des Seminar-Reiseziels, des Ortes des Seminar-Reisantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse besteht nicht. Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Seminar-Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Seminar-Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen vorgenommen (Umbuchung), ist Holistika berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:

a) bei Flügen bis 90. Tag vor Seminar-Reiseantritt 30,00 EUR bis 30. Tag vor Seminar-Reiseantritt 50,00 EUR

b) bei Hotels bis zum 30. Tag vor Seminar-Reisebeginn 100,- EUR

c) Bei Seminar-Reisebausteinen, Inlandsflügen, Hotelbuchungen, Transfers, Exkursionen, Bus- und Bahnfahrten, Mietwagen und Flugpauschalreisen: bis zum 30. Tag vor Seminar-Reisebeginn 200,- EUR

d) bei Kreuzfahrten und Schiffspassagen: bis zum 60. Tag vor Seminar-Reisebeginn 300,- EUR

Spätere Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Seminar-Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Bis zum Seminar-Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Seminar-Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Seminar-Reisevertrag eintritt. Holistika kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Seminar-Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Seminar-Reisende (Anmelder) gegenüber Holistika als Gesamtschuldner für den Seminar-Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Seminar-Reisende einzelne Seminar-Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Holistika bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

7. Rücktritt und Kündigung durch Holistika

Holistika kann in folgenden Fällen vor Antritt der Seminar-Reise vom Seminar-Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Seminar-Reise den Seminar-Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Seminar-Reisende die Durchführung der Seminar-Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Holistika deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Seminar-Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. b) Bis 2 Wochen vor Seminar-Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Seminar-Reiseausschreibung für die entsprechende Seminar-Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Holistika verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Seminar-Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Seminar-Reisepreis erhält der Kunde zurück. c) Bis 4 Wochen vor Seminar-Reiseantritt Wenn die Durchführung der Seminar-Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Holistika deshalb nicht zumutbar ist, weil das zu geringe Buchungsaufkommen die Holistika entstehenden Kosten, bezogen auf die Seminar-Reise, nicht deckt und eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Seminar-Reise, darstellen würde. Ein Rücktrittsrecht für Holistika besteht jedoch nur, wenn Holistika die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, diese nachweisen kann und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Sofern der Kunde vom Ersatzangebot keinen Gebrauch gemacht hat, wird der bereits bezahlte Seminar-vReisepreis unverzüglich erstattet.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Seminar-Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Holistika als auch der Seminar-Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Holistika für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Seminar-Reise noch zu erbringenden Seminar-Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Holistika verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Seminar-Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Seminar-Reisenden zur Last.

9. Haftung durch Holistika

9.1 Holistika haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: (1) Die gewissenhafte Seminar-Reisevorbereitung (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Seminar-Reiseleistungen, sofern Holistika nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat (4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Seminar-Reiseleistungen. 9.2 Holistika haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe: Wird die Seminar-Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Seminar-Reisende Abhilfe verlangen. Holistika kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Holistika kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. b) Minderung des Seminar-Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Seminar-Reise kann der Seminar-Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Seminar-Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Seminar-Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Seminar-Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Seminar-Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Seminar-Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Holistika innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Seminar-Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Seminar-Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Seminar-Reisenden die Seminar-Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Holistika erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Holistika verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Seminar-Reisenden gerechtfertigt wird. Der Seminar-Reisende schuldet Holistika den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Seminar-Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren. d) Schadensersatz: Der Seminar-Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Seminar-Reise beruht auf einem Umstand, den Holistika nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung Holistikas für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Seminar-Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Seminar-Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Holistika für einen dem Seminar-Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Holistika aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung Holistikas bei Sachschäden je Kunde und Seminar-Reise auf die Höhe des dreifachen Seminar-Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinaus geht.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen Holistika ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt Holistika die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Holistika in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt Holistika bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet Holistika nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt.

12. Mitwirkungspflicht

Der Seminar-Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

1. Seminar-Reiseunterlagen: Der Kunde hat Holistika zu informieren, wenn er die erforderlichen Seminar-Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine, Kontaktdaten der örtlichen Vertretung) nicht innerhalb der von Holistika mitgeteilten Fristen enthält.

2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangung: Wird die Seminar-Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Seminar-Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Vertretung Holistikas vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Vertreter Holistikas ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters Holistikas vor Ort wird in der Seminar-Reisebeschreibung, spätestens jedoch mit den Seminar-Reiseunterlagen, unterrichtet. Fehlt eine örtliche Vertretung Holistikas, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an Holistika an dessen Sitz zu richten. Versäumt der Seminar-Reisende schuldhaft Holistika einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Seminar-Reisevertrag wegen eines Seminar-Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Holistika erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Holistika zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Holistika verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, Holistika erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertig ist.

4. Gepäckschäden und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Holistika unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Ürigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter Holistikas bzw. Holistika anzuzeigen.

13. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen

a) Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB hat der Kunde hat der Seminar-Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Seminar-Reise gegenüber Holistika schriftlich unter der nachstehend angegebenen Adresse geltend zu machen.

b) Die Frist beginnt mit dem ersten Werktag, der dem Tag des vertraglichen Seminar-Reiseendes folgt. Nach Ablauf der Frist kann der Seminar-Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

c) Die Frist aus 13 a) gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck in Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12.3, wenn Gewährleistungsansprüche aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden.

14. Verjährung

a) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-f BGB auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Holistkas oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Holistikas beruhen, verjähren in 24 Monaten. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Holistikas oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Holistikas beruhen.

b) Andere Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-f BGB verjähren in 12 Monaten.

c) Alle übrigen Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

d) Die Verjährung nach a) bis c) beginnt mit dem Tag, an dem die Seminar-Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Seminar-Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Holistika oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Holistika steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Seminar-Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Seminar-Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Holistika haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Seminar-Reisende Holistika beauftragt hat, es sei denn, dass Holistika die Verzögerung zu vertreten hat. Der Seminar-Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Seminar-Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation Holistikas bedingt sind.

16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist Holistika als Seminar-Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Seminar-Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Holistika den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Seminar-Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt Holistika ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite von Holistika oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

17. Garantieausschluss

Holistika übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der jeweils angebotenen Seminare der Seminar-Reisen.

18. Haftungsausschluss

Die Inhalte der Holistika Seminare sind Vorschläge, bei denen der Teilnehmer selbstverantwortlich und auf eigenes Risiko entscheidet, in wie weit er sich auf dessen Inhalte einlässt. Teilnahmevoraussetzung sind normale körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit. Die Teilnahme ersetzt keine medizinische oder klinisch-therapeutische Behandlung. Ärztlich verschriebene Medikamente sollten nicht abgesetzt werden. Holistika oder Seminarleiter haften nicht für direkte oder indirekte Folgen, die sich aus einer Seminarteilnahme ergeben können, sofern diese nicht körperliche oder gesundheitliche Schäden betreffen, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Holistika oder seiner Seminarleiter beruhen.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminar-Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen Holistika und dem Seminar-Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Seminar-Reisenden gegen Holistika ist der Sitz von Holistika. Für Klagen von Holistika gegen den Seminar-Reisenden ist der Wohnsitz des Seminar-Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Holistika maßgebend.

Seminar-Reiseveranstalter: Holistika Oliver Drewes, Geschäftsführer Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, Telefon +49(0)2225-9005060, web www.holistika.de, e-mail info@holistika.de

AGB SEMINARE

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Seminarveranstalter (nachfolgend Holistika genannt) den Abschluss eines Seminarvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Holistika zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Holistika dem Teilnehmer die Teilnahmebestätigung zukommen lassen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Holistika vor, an das er als Seminarveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber Holistika erklärt.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts

Vorschriften über Fernabsatzverträge und 14-tägiges Widerrufsrecht finden Anwendung nach § 312 b Abs 3 BGB bei der Lieferung einer Ware (Staudinger/Thüsing, Neubearbeitung 2012, § 312 b BGB Rn. 81). Holistika beruft sich auf das Recht, keinen Widerruf einzuräumen, das es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen handelt, in dem sich Holistika bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Erman/Saenger, 13. Aufl. 2011, § 312 b BGB Rn. 20).

3. Preise und Bezahlung

Preise für Seminare im Inland beinhalten 19% Mehrwertsteuer und sind mit der Buchung im Gesamtbetrag fällig. Sonderpreise für Ermäßigungen (wie für bereits in anderen Reiki-Stilem ausgebildete Lehrer) setzen die Erbringung entsprechender Nachweise (Beurkundung) voraus. Die Höhe der Ermäßigung wird in der Seminarbeschreibung genannt. Im Falle einer Zahlungsrückbelastung (z.B. fehlende Deckung eines zum Einzug ermächtigten Bankkontos) ist Holistika berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und bei versendeten Tickets die sofortige Rücksendung zu verlangen. Der Teilnehmer verliert seinen Anspruch auf Teilnahme der gebuchten Veranstaltung. Der Vertragspartner hat Holistika jedweden Schaden und jedwede Aufwendungen zu ersetzen, der oder die aus der Rückbelastung entstehen. Dazu gehören insbesondere Bankgebühren sowie für die Bearbeitung durch Holistika jeweils eine Gebühr in Höhe von € 5,– pro Rückbelastung.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

Möchte der Teilnehmer nicht mehr am Seminar teilnehmen, hat er seinen Rücktritte gegenüber Holistika schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt bis zu 28 Tagen vor Seminarbeginn wird die Teilnahme- abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erstattet; bis zu 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarpreises; ab 13 Tagen oder bei Nichterscheinen werden 100 % des Seminarpreises als Stornogbühr gefordert bzw. einbehalten. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, dem Veranstalter einen geringeren Aufwand nachzuweisen.

5. Umbuchungen

Eine Umbuchung auf eine Ersatzperson ist möglich. Die Beantragung bedarf der Schriftform. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 Euro. Holistika bietet die Möglichkeit, eine Seminarversicherung abzuschließen.

6. Absage durch Holistika oder Terminverschiebung

Sollte das Seminar von Seiten Holistikas aus nicht zustande kommen, werden 100% des Teilnehmerbetrages erstattet. Im Fall der Terminverschiebung kann der Teilnehmer seine Buchung widerrufen und bekommt 100% des Teilnehmerbetrages erstattet. Über die Verschiebung informiert Holistika den Teilnehmer umgehend über die bei der Buchung genannte Adresse (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen. Die Übersendung der Mitteilung gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen oder ähnliche Kosten werden nur erstattet, wenn die Absage des Seminars oder die Nichtinformation durch Holistika durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurde.

7. Garantieausschluss

Holistika übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der jeweils angebotenen Seminare.

8. Haftungsausschluss

Die Inhalte der Holistika Seminare sind Vorschläge, bei denen der Teilnehmer selbstverantwortlich und auf eigenes Risiko entscheidet, in wie weit er sich auf dessen Inhalte einlässt. Teilnahmevoraussetzung sind normale körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit. Die Teilnahme ersetzt keine medizinische oder klinisch-therapeutische Behandlung. Ärztlich verschriebene Medikamente sollten nicht abgesetzt werden. Holistika oder Seminarleiter haften nicht für direkte oder indirekte Folgen, die sich aus einer Seminarteilnahme ergeben können, sofern diese nicht körperliche oder gesundheitliche Schäden betreffen, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Holistika oder seiner Seminarleiter beruhen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen Holistika und dem Teilnehmer richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Teilnehmers gegen Holistika ist der Sitz von Holistika. Für Klagen von Holistika gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Holistika maßgebend.

Seminarveranstalter: Holistika Oliver Drewes, Geschäftsführer Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, Telefon +49(0)2225-9005060, web www.holistika.de, e-mail info@holistika.de

AGB HEILER PRAXIS

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heiler Praxis

1. Rechtliche Grundlagen

Geistheilen bedarf keiner Heilerlaubnis. Rechtliche Grundlagen sind die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2004 zum geistigen Heilen (BverfG-Urteil.pdf) und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf von 2011 zu Reiki (Beschluss_VG_Duesseldorf_Reiki.pdf).

2. Disclaimer

Die angewendeten Techniken des Geistigen Heilens und Reikis dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte durch Handauflegen und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt/Heilpraktiker. Es wird keine Heilkunde ausgeübt. Vor Beginn der Anwendung unterschreibt der Klient, dass bei ihm auch nicht der Eindruck der Tätigkeit der Heilkunde erweckt wurde.

Heiler Praxis: Holistika Oliver Drewes, Geschäftsführer Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, Telefon +49(0)2225-9005060, web www.holistika.de, e-mail info@holistika.de

AGB VERLAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlag

1. Vertragspartner

Die AGB VERLAG gelten sowohl für Endkunden (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB). Einzelne Vorschriften, die nur für Unternehmer Anwendung finden, sind an entsprechender Stelle vermerkt.

2. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards

(2.1.) Berücksichtigungspflicht

Alle Lieferanten des VIVARIA Verlags bzw. seines Imprints Holistika haben alle auf sie anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen einzuhalten, insbesondere die Regeln des Strafgesetzbuches, Buchpreisbindungsgesetzes, Produkthaftungsgesetzes, Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs, Elektrogerätegesetzes, des Batteriegesetzes, der REACH-Verordnung, der Spielzeugverordnung sowie sämtlicher Produktkennzeichnungsvorschriften (z. B. Altersbeschränkungen bei DVDs, USK/FSK Freigabe), etwaige Erklärungen und Angaben im Rahmen der CE-Kennzeichnungspflicht, sämtliche Jugendschutzvorschriften (JuSchG, JMStV etc.), der Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchtmittel, des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und aller sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben auf nationaler oder europarechtlicher Ebene. Der Lieferant hat über die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Vorgaben hinaus sicherzustellen, dass auch ihn betreffende künftige Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsnormen bereits rechtzeitig vor ihrer Geltung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die gelieferte Ware ohne Verstoß gegen erst nach der Lieferung in Kraft tretende Gesetze, Richtlinien und Verordnungen durch den VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika veräußert werden kann.

(2.2.) Gültigkeitsraum

Da der Lieferanten davon ausgehen muss, dass deutschsprachige Bücher neben Deutschland auch nach Österreich und in die Schweiz geliefert werden können, hat er entsprechend auch die gesetzlichen Bestimmungen, die in den beiden Ländern anwendbar sind, entsprechend Ziffer 2.1 einzuhalten.

(2.3.) Einhaltungs- und Weitergabepflicht

Der Lieferant hat sämtliche relevanten Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards einzuhalten. Dazu zählen auch die Beachtung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Soweit der Lieferant Arbeitnehmer in Deutschland einsetzt, sichert er zu, die einschlägigen Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MindestlohnG) zu erfüllen, insbesondere seine Arbeitnehmer entsprechend den Regelungen des MindestlohnG zu vergüten. Der Lieferant wird durch geeignete vertragliche Vereinbarungen und stichprobenartige Überwachungsmaßnahmen und Schulungen dafür Sorge tragen, dass etwaige Zulieferer, Subunternehmer sowie sonstige in der Liefer- bzw. Produktionskette der Waren Tätigen die in Ziffer 2.3 genannten Standards ihrerseits einhalten und an ihre jeweiligen Zulieferer weitergeben.

(2.4.) Informationspflicht

Der Lieferant ist verpflichtet, den VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika über erkannte Risiken oder Verletzungen der im LkSG aufgeführten Verbote im eigenen Geschäftsbereich unverzüglich zu informieren. Für die Erfüllung der in Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Anforderungen hat der Lieferant auf Verlangen des VIVARIA Verlags bzw. seines Imprints Holistika einen Nachweis in geeigneter Form zu erbringen. Der VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika kann diesen Nachweis auch schon vor der Anlieferung der Ware verlangen.

(2.5.) Sollte der Lieferant nicht vom gesetzlichen Anwendungsbereich des LkSG erfasst sein, ist er dennoch verpflichtet, die Verbote des LkSG zu achten, die im LkSG vorgesehenen Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen vorzunehmen sowie ein entsprechendes Beschwerdemanagementsystem einzurichten.

(2.6.) Code of Conduct Anerkennung

Der Lieferant verpflichtet sich weiterhin, den für den VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika verpflichtenden Verhaltenskodex seines Kunden Libri (Supplier Code of Conduct, einsehbar unter https://www.libri.de/de/supplier-coc/) ebenfalls zu beachten und hiergegen ebenso wenig zu verstoßen.

(2.7.) Freistellungspflicht

Die vorstehenden Verpflichtungen des Lieferanten aus den Ziffern 2.1 bis 2.6 stellen keine drittschützenden Regelungen dar. Sie verpflichten lediglich den Lieferanten und berechtigen ausschließlich den VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika. Eine schuldhafte Verletzung der in Ziff. 2.3 bis 2.6. enthaltenen Pflichten stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB dar. Sollte der VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika aufgrund eines Verstoßes des Lieferanten oder seiner Zulieferer, Subunternehmer oder sonstiger in der Liefer- bzw. Produktionskette der Waren Tätigen gegen die vorstehenden Pflichten Ansprüchen seitens Dritten (z.B. von Verbotsverletzungen Betroffene oder Behörden) ausgesetzt sein, ist der Lieferant verpflichtet, den VIVARIA Verlag bzw. sein Imprint Holistika von derartigen Ansprüchen und eventuell erwachsenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, es sei denn, der Lieferant hat den Verstoß nicht zu verschulden.

3. Bestellung, Auslieferung & Preise Wiederverkäufer

Der Buchgroßhandel und der Bucheinzelhandel können Titel mit den jeweils üblichen Buchhandelsrabatten beziehen. Die Auslieferung erfolgt durch Holistikas Auslieferungspartner Michaels Verlag, 86971 Peiting. Für Deutschland und EU Mitgliedsländer erfolgt die Rechnung brutto inkl. 7% MwSt., für Drittländer netto mehrwertsteuerfrei.

4. Rechte und Pflichten von und Eigentumsvorbehalt gegenüber Wiederverkäufern

(4.1) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(4.2) Pflichten des Wiederverkäufers

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(4.3) Weiterveräußerung und Forderungsabtretung

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5. Bestellung, Auslieferung & Preise Endkunden

Bestellen kann der Endkunde über das Online-Bestellformular. Die Auslieferung erfolgt durch Holistikas Auslieferungspartner Michaels Verlag, 86971 Peiting. Für Deutschland und EU Mitgliedsländer erfolgt die Rechnung brutto inkl. 7% MwSt., für Drittländer netto mehrwertsteuerfrei.

6. Versandkosten Endkunden

Der Versand erfolgt für Endkunden frei, ohne Porto-, Verpackungs- oder Servicekosten.

7. Widerruf für Endkunden

(7.1) Widerrufsrecht

Als Endkunde haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holistika Verlag Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, info@holistika.de, 02225-9005060) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(7.2) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie als Endkunde diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(7.3) Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie als Enkunde den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. – An: HOLISTIKA Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, info@holistika.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ___________________ – Bestellt am (*):___________________ / erhalten am (*):___________________ – Name des/der Verbraucher(s): ___________________ – Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________ – Unterschrift des/der Verbraucher(s) bei Mitteilung auf Papier: ___________________ – Datum: ___________________ (*) Unzutreffendes streichen

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Verlag: Holistika Oliver Drewes, Geschäftsführer Oliver Drewes, Dürerstrasse 23, 53340 Meckenheim, Telefon +49(0)2225-9005060, web www.holistika.de, e-mail info@holistika.de

Meckenheim, im Oktober 2022